Home  Kontakt  Newsletter  AGBs  Impressum

AGBs


Irrtum und Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

1. Allgemeines

Es gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen, gleichgültig, ob ambiente Geschäfte im eigenen Namen oder als Vertreterin anderer Lieferanten abschließt; diese Lieferanten erkennen diese Geschäftsbedingungen als ihre eigenen an. Im Folgenden wird ambiente bzw. der Lieferant - soweit ambiente als Vertreter tätig wird - als Verkäuferin bezeichnet.

Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn und soweit sie ausdrücklich schriftlich von der Verkäuferin anerkannt worden sind.


2. Vertragschluss

In Prospekten, Anzeigen u.s.w. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Verkäuferin vier Wochen gebunden.

Die Verkäuferin übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Verkäuferin für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der nachstehenden Ziff. 6 unberührt. Die Verkäuferin wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die Verkäuferin wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

Die Verkäuferin behält sich Verbesserungen oder geringfügige zumutbare Änderungen der bestellten Ware vor.


3. Preise und Zahlung

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Sie verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Lieferwerk oder Lager ohne Verpackung und Transport; sie beinhalten keinerlei Neben- und Mehrkosten, insbesondere nicht Dekorations- und Montagearbeiten, die zu ortsüblichen Preisen gesondert berechnet werden und spätestens bei Abnahme zu zahlen sind.

Die Verkäuferin steht nicht dafür ein, dass vereinbarte Montageleistungen wegen der örtlichen Gegebenheiten (Wände, Fußböden, Zuwege) oder mangels funktionierenden Elektroanschlusses nicht ausgeführt werden können; die Abnahme- und Zahlungsverpflichtung des Käufers bleibt hiervon unberührt.

Die Verkäuferin ist berechtigt, Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten an den Käufer weiterzugeben, wenn die Lieferzeit weniger als 4 Monate beträgt, die Ware aber aus vom Käufer zu vertretenden Gründen erst nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert werden soll.

Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Warenerhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei Anlieferung von Einbaumöbeln (wie Küchen, Schrankwänden etc.) ist bei einem Endverkaufspreis von mehr als EUR 1.500,00 bei Anlieferung vor Montagebeginn auf Verlangen eine Abschlagszahlung in Höhe von 80% des Endverkaufspreises in bar zu zahlen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Die Verkäuferin ist berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware trotz Vereinbarung eines Zahlungsziels nur gegen sofortige Barzahlung auszuliefern, wenn der Käufer bei Vertragsabschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder sich seine objektive Kreditunwürdigkeit nachträglich herausstellt. Fehlende Kreditwürdigkeit liegt vor, wenn der Käufer bei seinen Gläubigern um einen außergerichtlichen Vergleich nachsucht, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird, wenn gegen den Käufer von anderen Gläubigern fruchtlos vollstreckt oder Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anberaumt wurde. Sind in diesen Fällen die Waren von der Verkäuferin bereits ganz oder teilweise an den Käufer ausgeliefert worden, so wird trotz eines vereinbarten Zahlungsziels die gesamte Kaufpreisforderung sofort fällig; zahlt der Käufer auch innerhalb einer ihm von der Verkäuferin gesetzten angemessenen Frist nicht, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Mängel

Der Käufer kann bei Mängeln der Ware in angemessener Frist Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) verlangen. Bleibt die Nacherfüllung erfolglos, ist sie unmöglich oder für die Verkäuferin mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.

Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt - wenn der Käufer Verbraucher ist - 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei Unternehmern, welche die Ware für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit gekauft haben, beträgt die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.


5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Verkäuferin aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig gegen den Käufer zustehen, behält sich die Verkäuferin das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.


6. Haftung

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Verkäuferin unbeschränkt. Dies gilt auch bezüglich der Haftung für Personenschäden wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie der Haftung aus einer etwaigen Garantieübernahme oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei sonstigen Pflichtverletzungen haftet die Verkäuferin - auch bezüglich ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt auch bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Falle der Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare und mittelbare Schäden wie auch für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter oder sonstige Folgeschäden.


7. Schadensersatzpauschalen

Kommt der Vertrag aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht zur Ausführung, so ist der Käufer zur Zahlung einer Schadensersatzpauschale in Höhe von 25% des vertraglichen Kaufpreises an die Verkäuferin verpflichtet. Die Geltendmachung eines etwaigen darüber hinausgehenden Schadens der Verkäuferin bleibt vorbehalten. Dem Käufer ist der Nachweis möglich, dass der Verkäuferin ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger als die Schadensersatzpauschale ist.

Wird der Versand der Lieferung auf Wunsch des Käufers um mehr als 2 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin - oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft der Verkäuferin - verzögert, kann die Verkäuferin pauschal für jeden Monat der Einlagerung (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 0,5%, höchstens jedoch 5% des Kaufpreises des Liefergegenstandes berechnen. Der Verkäuferin ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Verkäuferin kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


8. Schlussbestimmungen

Nebenabreden und Vertragsergänzungen oder -änderungen bedürfen der Schriftform. Desgleichen gilt für die Abbedingung der Schriftform.

Für den Fall, dass der Käufer bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat oder dass sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Verkäuferin nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin. Ist der Käufer Kaufmann, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Der Kaufvertrag kommt erst nach Besichtigung im jeweiligen Haus zustande.
Eine Reservierung ist vorab möglich.
  Seite versenden  Seite drucken    Zu Favoriten hinzfügen           CMS von MODIX.DE © by interform-gruppe 

Interform Gruppe | Interform Möbel Koblenz | Interform Möbel Rodgau | Ambiente Möbel
Trendhouse| Drachenhof | Schloss-Event | Laro | Interform Immobilien